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Erbstreitigkeiten vermeiden durch Testamentsvollstreckung

Eine Testamentsvollstreckung sichert die Anordnungsbefolgung eines Verstorbenen.
Schwache und überfordere Erben werden geschützt und die Nachlassabwicklung wird vereinfacht.
Eine Testamentsvollstreckung ist sinnvoll, wenn die Erben z.B. Minderjährig sind, als Schutz vor Gläubigern sowie als Sicherung der Unternehmensnachfolge. Außerdem erleichtert sie die Erbauseinandersetzung - besonders bei mehreren Erben.
Der Testamentsvollstrecker ist darüber hinaus für alle anfallenden Formalitäten (Kündigung von Verträgen etc.) zuständig.

Warum ist gerader der Steuerberater als Testamentsvollstrecker geeignet?

Auf Steuer-, Erb- und Gesellschaftsrecht spezialisierte Steuerberater können schon im Vorfeld die Testamentsvollstreckung vorbereiten und bei der Gestaltung des Testaments mitwirken. Sie haben umfassende Kenntnisse bei steuerrechtlichen Fragen. Durch die Bearbeitung Ihrer Steuererklärung hat er volle Einsicht in Ihre Finanzen und somit einen entscheidenden Vorteil gegenüber Rechtsanwälten oder Notaren.

Phasen der Testamentsvollstreckung

Je nach Vereinbarung: Da der Testamentsvollstrecker nur einer eingeschränkten Kontrolle durch die Erben und dem Nachlassgericht unterliegt, ist Vertrauen in den Testamentsvollstrecker unabdingbar.
Die Vergütung des Testamentvollstreckers richtet sich nach Höhe des Nachlasswertes, Umfang der Tätigkeit und Erfahrung des Testamentsvollstreckers.

Wir helfen Ihnen gerne!